Hallo Gast,
wenn in dem Betrieb und auch in dieser zu beurteilenden Halle rund um die Uhr gearbeitet wird, ist "ständig anwesend" gut erreicht. Wenn es 2 Schicht Betrieb gibt und in der dritten Schicht eine ständige Besetzung der Werksicherheit vorhanden ist, geht das vielleicht auch noch. Wenn eine haus- und betriebsinterne Branderkennungsanlage auf die Hauptpforte geschaltet ist und diese ist wirklich rund um die Uhr und rund um das ganze jahr, auch Weihnachten und Neujahr und Ostern, besetzt, ist das auch unkritisch.
Und wenn nicht, dann ist dies keine ständig besetzte Stelle.
Man tut dem Bauherrn k e i n e n Gefallen, eine solche schwerwiegende Erleichterung "zu schenken", in dem man wortreich verschleiert, daß die vergleichbare Sicherheit n i c h t besteht. Erstens haftet der Planer
a u c h dafür, zweitens wird ein Betrieb, der "erleichtert gebaut hat" und wegen fehlender, sofortiger Brandmeldung abbrennt, weder versichert sein noch auf den Markt zurückkehren. Wenn es "ordentlich brennt", sind 80 % aller betiebe pleite. Zum einen wegen der Kosten, zum anderen, weil d e r
M a r k t sich anders orientiert hat.
Ist keine gute Idee, hier zu schummeln .... mfg Schächer